Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der
Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt,
Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei
„einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und
Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Quelle:
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe