Sunday, January 31, 2016

Asylanten dürfen in Kiel straflos klauen


Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.


Quelle: http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe